Bildung und Teilhabe
Leistungserbringung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
(verschiedene Rechtsnormen)
Mit den Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde ab dem 01.01.2011 der Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder und Jugendliche aus Geringverdienerfamilien begründet.
Durch die Einführung dieses Bildungs- und Teilhabepakets und der Verstärkung durch das starke-Familien-Gesetz (StaFamG) wurden für diese jungen Menschen eine Vielzahl von Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben geschaffen.
Das Leistungsangebot umfasst an Leistungen für Bildung:
Ausflüge/Klassenfahrten
Übernahme von Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge oder Fahrten von Schulklassen (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) und Kindertageseinrichtungen.
Persönlicher Schulbedarf
Schulbedarf (Hefte, Bücher, Zirkel, usw.) wird in Höhe von 154,50 Euro übernommen. Die Zahlungen erfolgen zu Beginn der Schulhalbjahre im August mit 103,00 Euro und im Februar mit 51,50 Euro.
Ergänzende angemessene Lernförderung
Bei nachlassenden schulischen Leistungen und zur Verbesserung des Lernniveaus können auf Nachweis der Schule ortsübliche Kosten für Nachhilfe übernommen werden. Dazu muss keine Versetzungsgefährdung vorliegen.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird vollständig übernommen. Ein etwaiger, von den Eltern zu zahlender Eigenanteil entfällt.
Schülerbeförderung
Die Kosten für die Beförderung von Schülern werden in Höhe des nicht vom Bereich 3-3/Schule übernommenen Eigenanteils gezahlt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine darüber hinausgehende Kostenübernahme möglich.
Auf diese Leistungen haben Kinder und Jugendliche Anspruch, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
An Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben umfasst das Angebot:
Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
Unterricht in künstlerischen Fächern,
Teilnahme an Freizeiten.
Diese Leistungen können nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten und sind begrenzt auf einen Höchstbetrag von 15,00 Euro im Monat.
Für die Beantragung einzelner oder auch mehrerer Leistungskomponenten ist nur ein Antrag erforderlich.
MyCardOberhausen
Die MyCardOberhausen bietet ein vereinfachtes Online-Abrechnungsverfahren an, das die Nutzung und Abrechnung vieler Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erleichtert.
Leistungsberechtigte Kinder und junge Erwachsene erhalten die MyCardOberhausen und haben somit Zugang zum Online-System der MyCardOberhausen.
Die Antragstellung wird dadurch erleichtert.
Anspruchsberechtigung und Zuständigkeit
Ein Anspruch besteht für folgende Anspruchsberechtigte:
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II:
In diesem Fall ist das Jobcenter Oberhausen für Sie zuständig.
E-Mail-Adresse: jobcenter-oberhausen.but@jobcenter-ge.de
Bezieher/innen von Sozialhilfe nach dem SGB XII, von Wohngeld nach WoGG
oder Kinderzuschlag nach BKGG und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hier ist der Bereich Soziale Angelegenheiten der Stadt Oberhausen für Sie zuständig.
E-Mail-Adresse: bildung-und-teilhabe@oberhausen.de
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bildung und Teilhabe
Sozialrathaus
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
Öffnungszeiten
Terminvereinbarung nur nach vorheriger telefonischer Absprache
Montag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen des Bereiches Bildung und Teilhabe unter den nachstehend aufgeführten Telefonnummern zur Verfügung:
Ansprechpartner/in
Name | Buchstabe | Telefon | |
---|---|---|---|
Ute Schürmann Arbeitsgruppenleitung |
Asyl: C, G WG / KGZ: C, G |
0208 825-4145 | bildung-und-teilhabe@oberhausen.de |
Denise Lütscher-Ellwitz | Asyl: J, K, R WG / KGZ: J, K, R |
0208 825-4150 |
bildung-und-teilhabe@oberhausen.de |
Dilan Bingöl | Asyl: E, S, U, V, Z WG / KGZ: E, S, U, V, Z |
0208 825-4146 0151 74 67 14 17 |
bildung-und-teilhabe@oberhausen.de |
Katerina Boudouridis | Asyl: H, I, M, Y WG / KGZ: H, I, M, Y |
0208 825-4149 | bildung-und-teilhabe@oberhausen.de |
Tanja Bügener | Asyl: L, N, O, P, Q WG / KGZ: L, N, O, P, Q |
0208 825-4147 0151 74 67 14 17 |
bildung-und-teilhabe@oberhausen.de |
Kiara Glasmacher | Asyl: A, D, F WG / KGZ: A, D, F |
0208 825-4148 | bildung-und-teilhabe@oberhausen.de |
Michelle Stolte | Asyl: B, T, W, X WG / KGZ: B, T, W, X |
0208 825-4183 | bildung-und-teilhabe@oberhausen.de |